Masern (Morbilli):
Impfpflicht, Verlauf & Komplikationen

Auf einen Blick

AnsteckungEine der ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt: Fast jede ungeschützte Person erkrankt nach Kontakt
DefinitionVirusinfektion mit hohem Fieber, Schnupfen, Husten, Bindehautentzündung und großfleckigem Ausschlag
KomplikationenMittelohr- und Lungenentzündung, seltener Gehirnentzündung; Jahre später die tödliche SSPE
TherapieKeine spezifische antivirale Therapie — Behandlung der Beschwerden und Komplikationen
SchutzZwei MMR-Impfungen mit 11 und 15 Monaten; Nachweispflicht nach dem Masernschutzgesetz
Grundlage & ICD-10RKI-Ratgeber Masern, STIKO, Masernschutzgesetz · B05

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1. Was sind Masern?

Masern sind eine Infektion mit dem Masernvirus, das nur beim Menschen vorkommt. Sie gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt: Schon ein kurzer Kontakt reicht, und fast alle ungeschützten Menschen, die sich anstecken, erkranken auch.¹

Der Ruf als „Kinderkrankheit“ täuscht. Masern treffen jeden ohne Immunschutz, und gerade Säuglinge und Erwachsene erkranken oft schwer. Hinzu kommt eine Besonderheit, die lange unterschätzt wurde: Das Virus befällt Immunzellen und schwächt die Abwehr für Wochen. Zusätzlich kann ein erheblicher Teil des bereits aufgebauten Immungedächtnisses verloren gehen — die sogenannte Immunamnesie. Diskutiert wird, dass dieser Effekt bis zu drei Jahre anhalten kann; in dieser Zeit sind Betroffene anfälliger für andere Infektionen.¹

Normal oder Masern? Fieber mit Ausschlag haben Kinder häufig, meist steckt ein harmloser Virusinfekt oder eine Reaktion auf ein Medikament dahinter. Bei Masern kommen typischerweise mehrere Zeichen zusammen: hohes Fieber, Schnupfen, Husten, gerötete Augen — und erst einige Tage später der Ausschlag. Ein Blick in den Impfpass hilft bei der Einordnung.

2. Verlauf: die zwei Phasen der Masern

Zwischen Ansteckung und ersten Beschwerden vergehen im Mittel 10 bis 14 Tage, bis zum Ausschlag etwa 14 bis 17 Tage.¹ Der Verlauf ist typischerweise zweiphasig:¹,²

  1. Vorstadium (katarrhalisches Stadium): Fieber, Schnupfen, Husten und eine Bindehautentzündung mit geröteten, lichtempfindlichen Augen. Typisch sind kleine weißliche Flecken an der Wangenschleimhaut, die Koplik-Flecken — sie gelten als eindeutiges Zeichen für Masern, sind aber nicht immer zu sehen.
  2. Ausschlag (Exanthem): Nach einigen Tagen, oft am zweiten bis vierten Krankheitstag, beginnt der Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den Körper aus. Die bräunlich-rosafarbenen Flecken fließen zusammen. Das Fieber steigt dabei oft ein zweites Mal an, die Betroffenen sind deutlich krank.
  3. Abklingen: Der Ausschlag bleibt etwa vier bis sieben Tage und blasst dann ab, manchmal mit feiner Schuppung. Die Erschöpfung und die Infektanfälligkeit können deutlich länger anhalten.

Bei Säuglingen mit Rest-Antikörpern der Mutter oder nach einer Antikörpergabe verlaufen Masern mitunter abgeschwächt. Bei stark geschwächtem Immunsystem kann der typische Ausschlag dagegen fehlen, während die Erkrankung besonders schwer verläuft.²


3. Komplikationen: warum Masern keine harmlose Kinderkrankheit sind

  • Bakterielle Folgeinfektionen — häufig, weil die Abwehr geschwächt ist: Mittelohrentzündung, Bronchitis und Lungenentzündung.¹ Die Lungenentzündung ist bei Kleinkindern eine der gefährlichsten Folgen.
  • Durchfall und Kehlkopfentzündung — Letztere mit bellendem Husten und erschwerter Atmung (Masern-Krupp).²
  • Akute Gehirnentzündung (Enzephalitis) — laut RKI in etwa einem von 1.000 Fällen, meist vier bis sieben Tage nach Beginn des Ausschlags, mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen. Sie endet bei etwa zehn bis 20 Prozent der Betroffenen tödlich, bei 20 bis 30 Prozent bleiben Schäden zurück.¹
  • SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) — eine seltene, fortschreitende Gehirnerkrankung, die Jahre nach den Masern auftritt und immer tödlich endet. Das Risiko ist umso höher, je jünger das Kind bei der Erkrankung war; für Erkrankungen im ersten Lebensjahr schätzt das RKI es auf rund 170 pro 100.000 Fälle.¹
  • Schwangerschaft — Masern in der Schwangerschaft erhöhen das Risiko für Fehl- und Frühgeburten und können für die Schwangere selbst schwer verlaufen.
Sofort ärztliche Hilfe — bei Atemnot oder Bewusstseinsstörung über 112. Atemnot, ein pfeifendes Geräusch beim Einatmen, starke Kopfschmerzen mit Nackensteife, zunehmende Schläfrigkeit oder Verwirrtheit und Krampfanfälle sind Notfälle. Säuglinge, die kaum noch trinken oder auffallend schlapp sind, gehören ebenfalls sofort in ärztliche Behandlung. Siehe auch Atemnot und Fieber. Melde den Masernverdacht vorher telefonisch an, damit du im Wartezimmer niemanden ansteckst.

4. Ansteckung, Risikogruppen und Medikamente

  • Übertragung durch die Luft: über Tröpfchen und feinste Partikel beim Atmen, Husten und Sprechen. Das Virus kann noch eine Weile in der Raumluft bleiben, nachdem die erkrankte Person den Raum verlassen hat.¹
  • Ansteckende Phase: bereits vier Tage vor Beginn des Ausschlags bis in der Regel vier Tage danach — also schon, bevor jemand an Masern denkt.¹
  • Impflücken bei Erwachsenen: Viele nach 1970 Geborene sind gar nicht oder nur einmal geimpft. Für sie empfiehlt die STIKO eine Impfung.³
  • Säuglinge: Kinder unter elf Monaten sind in der Regel noch nicht geimpft und auf den Schutz ihres Umfelds angewiesen.
  • Immunschwäche durch Medikamente: Wer Immunsuppressiva, eine Chemotherapie, Biologika oder hochdosiertes Cortison bekommt, darf den Lebendimpfstoff meist nicht erhalten und erkrankt besonders schwer. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass möglichst viele andere geimpft sind.
Planst du eine immunsuppressive Therapie? Dann lass vorher deinen Masernschutz prüfen. Die MMR-Impfung ist ein Lebendimpfstoff und muss in der Regel vor Beginn der Therapie erfolgen — danach ist sie oft nicht mehr möglich. Auch Immunglobuline oder Blutprodukte können die Wirkung der Impfung für einige Monate abschwächen. Mehr im Ratgeber Impfungen und Medikamente.

5. Diagnose und Meldepflicht

Das klinische Bild ist oft typisch. Weil Masern selten geworden sind und sich leicht verwechseln lassen, wird jeder Verdacht im Labor bestätigt.¹

  • Vorher anrufen: Die Praxis kann dich so einbestellen, dass niemand im Wartezimmer angesteckt wird.
  • Impfpass mitbringen: Zahl und Datum der Masernimpfungen sind für die Einordnung entscheidend.
  • Laborbestätigung: Nachweis von Antikörpern im Blut und des Virus-Erbguts aus einem Rachenabstrich oder Urin.¹
  • Meldung ans Gesundheitsamt: Schon der Verdacht muss ärztlich unverzüglich gemeldet werden, ebenso Erkrankung und Tod; Labore melden den Erregernachweis.¹ Das Gesundheitsamt ermittelt dann Kontaktpersonen.
  • Abgrenzung: Ähnlich aussehen können Röteln, Ringelröteln, Drei-Tage-Fieber, Scharlach — und ein Arzneimittelausschlag, etwa einige Tage nach Beginn eines Antibiotikums. Deshalb gehört die Frage nach neuen Medikamenten immer dazu; mehr unter Hautausschlag.

6. Behandlung: was möglich ist

Die nüchterne Wahrheit: Gegen das Masernvirus gibt es keine spezifische antivirale Therapie.¹ Behandelt werden die Beschwerden und die Komplikationen — der Rest ist Sache des Immunsystems. Welche Behandlung im Einzelfall nötig ist, entscheidet die behandelnde Praxis.

Basis Beschwerden lindern
Bettruhe, Flüssigkeit, abgedunkelter Raum
Viel trinken, besonders bei hohem Fieber und Durchfall. Gedämpftes Licht tut gut, wenn die entzündeten Augen lichtempfindlich sind.
Fieber- und Schmerzmittel
Paracetamol oder Ibuprofen senken Fieber und lindern Schmerzen — bei Kindern nach Körpergewicht dosiert.
Komplikationen Gezielte Behandlung
Antibiotika bei bakteriellen Folgeinfektionen
Bei Mittelohr- oder Lungenentzündung durch Bakterien. Gegen das Masernvirus selbst wirken sie nicht.
Stationäre Behandlung
Bei Atemnot, Austrocknung, Gehirnentzündung oder schwerem Verlauf bei Immunschwäche.
Ärztlich entschieden Vitamin A
Vitamin A bei schwerem Verlauf
Die WHO empfiehlt Vitamin A für alle Kinder unter fünf Jahren mit Masern; bei Kindern mit Vitamin-A-Mangel, vor allem unter zwei Jahren, senkt es die Sterblichkeit.¹ Ob es hierzulande gegeben wird, entscheidet die Kinderärztin oder der Kinderarzt. Es ersetzt keine Impfung.

Was nicht hilft: Antibiotika „zur Vorbeugung“ ohne bakterielle Infektion, homöopathische Mittel oder Nahrungsergänzungsmittel gegen das Virus. Und bewusst herbeigeführte Ansteckungen auf sogenannten Masernpartys setzen Kinder vermeidbar den Komplikationen aus Abschnitt 3 aus.


7. Fiebermittel, Antibiotika, Vitamin A

Fiebermittel richtig einsetzen

Paracetamol und Ibuprofen sind die üblichen Mittel. Wichtig bei Kindern: Dosierung nach Körpergewicht, Abstände einhalten und prüfen, ob ein Wirkstoff nicht schon in einem anderen Präparat steckt. Acetylsalicylsäure (ASS) ist bei Kindern und Jugendlichen mit fieberhaften Virusinfekten tabu, weil sie ein seltenes, lebensgefährliches Reye-Syndrom auslösen kann — mehr unter ASS.

Wenn ein Antibiotikum nötig wird

Kommt eine bakterielle Mittelohr- oder Lungenentzündung hinzu, gilt: Das Antibiotikum wird wie verordnet und über die gesamte Dauer eingenommen, auch wenn es früher besser geht. Tritt unter dem Antibiotikum ein neuer Ausschlag auf, melde dich in der Praxis — er kann von der Krankheit stammen oder eine Arzneimittelreaktion sein. Wie du Antibiotika korrekt einnimmst, erklärt der Ratgeber Antibiotika richtig einnehmen.

Vitamin A nicht auf eigene Faust hochdosiert geben. Hohe Dosen Vitamin A sind giftig: Sie können Leber, Knochen und Nervensystem schädigen und in der Schwangerschaft das Ungeborene. Nach Aufrufen, Masern mit Vitamin A statt mit der Impfung zu begegnen, wurden in den USA Vergiftungen bei Kindern berichtet. Vitamin A gehört bei Masern in ärztliche Hand — als Ergänzung für bestimmte schwere Verläufe, nicht als Vorbeugung.
Kontakt zu Masern unter Immunsuppressiva: anrufen, nicht absetzen. Nimmst du Medikamente, die das Immunsystem dämpfen, und hattest Kontakt zu einer erkrankten Person, melde dich sofort in deiner Praxis. Für Menschen, die nicht geimpft werden dürfen, gibt es eine vorbeugende Antikörpergabe, die nur innerhalb weniger Tage nach dem Kontakt sinnvoll ist. Setze deine Medikamente dabei nicht eigenmächtig ab — bei Cortison und vielen Immunsuppressiva ist das selbst riskant. Hintergründe im Ratgeber Medikamente absetzen.

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Wechselwirkungen prüfen

8. Die MMR-Impfung: Schema, Sicherheit, Mythen

Gegen Masern wird mit einem Lebendimpfstoff geimpft, in Deutschland immer als Kombination gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), bei Kindern teils zusätzlich gegen Windpocken (MMRV). Einzelimpfstoffe nur gegen Masern sind hierzulande nicht erhältlich. Die STIKO empfiehlt:³

  • Kinder: erste Impfung mit 11 Monaten, zweite mit 15 Monaten. Ist ein früherer Schutz nötig, etwa beim Start in der Kita, kann die erste Impfung ab 9 Monaten erfolgen. Zwischen beiden Impfungen liegen mindestens vier Wochen.¹,³
  • Erwachsene: Nach 1970 Geborene, die ungeimpft sind, in der Kindheit nur einmal geimpft wurden oder ihren Impfstatus nicht kennen, sollen einmal geimpft werden.³
  • Beruflich exponierte Erwachsene: Wer nach 1970 geboren ist und etwa im Gesundheitswesen, in Gemeinschaftseinrichtungen oder in Unterkünften für Geflüchtete arbeitet, braucht zwei Impfungen.³
  • Nach Kontakt: Ungeschützte nach 1970 Geborene sollten möglichst innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt geimpft werden — das kann die Erkrankung noch verhindern.¹

Mehr zu allen Impfungen im Erwachsenenalter steht im Ratgeber Impfungen für Erwachsene. Weiß niemand mehr, ob du geimpft bist, ist eine zusätzliche Impfung in der Regel unproblematisch — ein Bluttest vorab ist nicht zwingend nötig.

Wie sicher ist die Impfung?

Häufig sind Rötung und Schwellung an der Einstichstelle sowie leichtes Fieber. Bei einem kleinen Teil der Geimpften treten ein bis zwei Wochen nach der Impfung sogenannte Impfmasern auf: Fieber und ein schwacher Ausschlag, die nicht ansteckend sind. Fieberkrämpfe sind selten. Nicht geimpft werden darf in der Schwangerschaft und bei deutlich geschwächtem Immunsystem.¹,³

Mythos: MMR-Impfung und Autismus. Die Behauptung geht auf eine Veröffentlichung von 1998 zurück, die wegen gefälschter Daten zurückgezogen wurde; ihr Autor verlor seine ärztliche Zulassung. Zahlreiche große Studien mit zusammen weit über einer Million Kindern haben keinen Zusammenhang gefunden.⁴

9. Das Masernschutzgesetz: wer was nachweisen muss

Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es verpflichtet bestimmte Gruppen, einen ausreichenden Masernschutz nachzuweisen.⁵ Das ist keine Zwangsimpfung — niemand wird gegen seinen Willen geimpft. Wer den Nachweis nicht erbringt, muss aber mit Folgen rechnen.

Wer?Was muss nachgewiesen werden?Folgen ohne Nachweis
Kinder ab einem Jahr in Kita oder KindertagespflegeAb einem Jahr eine Impfung, ab zwei Jahren zwei ImpfungenKeine Betreuung in der Einrichtung
SchulkinderZwei ImpfungenWegen der Schulpflicht kein Ausschluss, aber Bußgeld bis 2.500 Euro möglich
Nach 1970 Geborene, die in Kita, Schule, Kliniken, Praxen oder Pflegeeinrichtungen arbeitenZwei ImpfungenKeine neue Beschäftigung; bei bereits Beschäftigten entscheidet das Gesundheitsamt, Bußgeld möglich
Bewohnende von Gemeinschaftsunterkünften, etwa für GeflüchteteAltersentsprechender MasernschutzDas Gesundheitsamt entscheidet über Maßnahmen
Tabelle nach rechts scrollbar

Als Nachweis gelten der Impfpass, ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität — etwa nach durchgemachten Masern — oder ein ärztliches Zeugnis, dass aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann.⁵ Die Pflicht gilt ausdrücklich auch dann, wenn nur Kombinationsimpfstoffe verfügbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung im Juli 2022 als verfassungsgemäß bestätigt.⁶


10. Wenn Masern im Umfeld auftreten

  • Impfpass prüfen — bei dir und deinen Kindern. Zwei dokumentierte Impfungen bedeuten in aller Regel einen verlässlichen Schutz.
  • Erkrankte bleiben zu Hause — nach ärztlicher Beurteilung mindestens bis zum vierten Tag nach Beginn des Ausschlags; über die Rückkehr in Kita, Schule oder Arbeit wird ärztlich entschieden.¹
  • Kontaktpersonen ohne Schutz — das Gesundheitsamt kann sie vorübergehend vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ausschließen. Eine rasche Impfung nach Kontakt kann das verkürzen.
  • Säuglinge, Schwangere, Immungeschwächte schützen — sie sollten keinen Kontakt zu Erkrankten haben.
  • Vor Reisen und vor einer Schwangerschaft — den Masernschutz rechtzeitig klären. Während der Schwangerschaft kann nicht mehr geimpft werden; Hinweise im Ratgeber Medikamente in der Schwangerschaft.
  • Kinder richtig versorgen — Fiebermittel nach Gewicht, viel trinken, kein ASS. Mehr im Ratgeber Kinder und Medikamente.

Wochen der Erholung nach den Masern

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Verlauf dokumentieren

FAQ: Häufige Fragen zu Masern

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts beginnt die Ansteckungsfähigkeit bereits vier Tage vor dem Ausschlag und hält in der Regel bis vier Tage danach an. Weil Erkrankte schon ansteckend sind, bevor der typische Ausschlag erscheint, verbreiten sich Masern so leicht.
Die STIKO empfiehlt allen nach 1970 Geborenen, die ungeimpft sind, nur einmal geimpft wurden oder ihren Impfstatus nicht kennen, eine MMR-Impfung. Wer nach 1970 geboren ist und etwa im Gesundheitswesen, in Schulen oder Kitas arbeitet, muss nach dem Masernschutzgesetz zwei Impfungen oder eine Immunität nachweisen.
Nein, nach dem Masernschutzgesetz dürfen Kinder ab einem Jahr nur betreut werden, wenn ein Masernschutz nachgewiesen ist: ab einem Jahr eine Impfung, ab zwei Jahren zwei. Ausnahmen gelten nur bei nachgewiesener Immunität oder einer ärztlich bescheinigten medizinischen Gegenanzeige.
Viele Erkrankungen heilen folgenlos aus, doch Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen sind häufig. In etwa einem von 1.000 Fällen kommt es zu einer Gehirnentzündung, die tödlich enden oder bleibende Schäden hinterlassen kann. Jahre später kann die immer tödliche SSPE auftreten, vor allem nach Masern im Säuglings- und Kleinkindalter.
Nach zwei Impfungen ist das selten. Wer nur einmal geimpft ist, hat einen weniger verlässlichen Schutz, deshalb empfiehlt die STIKO zwei Dosen im Kindesalter. Erkrankungen bei Geimpften verlaufen meist milder.
Bei Kindern mit schwerem Verlauf und besonders bei Vitamin-A-Mangel kann ärztlich verordnetes Vitamin A die Sterblichkeit senken; die WHO empfiehlt es für alle Kinder unter fünf Jahren mit Masern. Es schützt aber nicht vor einer Ansteckung und ersetzt keine Impfung. Hochdosiertes Vitamin A auf eigene Faust ist giftig und gefährlich.
Nein. Die Behauptung stammt aus einer Veröffentlichung von 1998, die wegen gefälschter Daten zurückgezogen wurde. Große Studien mit sehr vielen Kindern haben keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und Autismus gefunden.

Quellen

  1. Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Masern. Abgerufen 2026. rki.de
  2. MSD Manual, Ausgabe für Patienten: Masern. Abgerufen 2026. msdmanuals.com
  3. Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut: Empfehlungen der STIKO, Epidemiologisches Bulletin, jeweils aktuelle Fassung. Abgerufen 2026. rki.de
  4. Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut: Antworten auf häufige Einwände gegen das Impfen (MMR-Impfung und Autismus). Abgerufen 2026. rki.de
  5. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de: Masernschutzgesetz — Fragen und Antworten (Stand Oktober 2025). infektionsschutz.de
  6. Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 21. Juli 2022, 1 BvR 469/20 u. a. (Masernschutzgesetz). bundesverfassungsgericht.de

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Medizinischer Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Therapie. Bei Masernverdacht melde dich telefonisch in der Praxis an; bei Atemnot, Krampfanfällen, starker Schläfrigkeit oder Nackensteife wähle sofort 112. Menschen unter immunsuppressiver Therapie melden sich schon nach einem Kontakt umgehend in ihrer Praxis und setzen ihre Medikamente nicht eigenmächtig ab. Die Medikamentenwahl und Dosierung wird immer individuell von der behandelnden Praxis festgelegt. Letzte Aktualisierung: September 2026.